Deklarationspflicht bei Brot und Backwaren

Ab dem 1. Februar 2024 müssen gastgewerbliche Betriebe das Produktionsland von Brot und Feinbackwaren
im Offenverkauf schriftlich deklarieren. In Zukunft muss die Herkunft des verkauften oder servierten
Brotes schriftlich angegeben werden, unabhängig davon, ob es in ganzer Form oder in Stücken angeboten wird.

Hier lesen Sie weiter